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Fundbüro

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Bekanntmachung Fundsachen

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    Fundbüro Bönnigheim
    Über dieses Formular können Sie Fundsachen melden und anfragen ob ein Gegenstand gefunden worden ist.



    Rechtliche Hinweise zu Fundsachen: Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen. Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittelung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.
    Verwahrungs- und Ablieferungspflicht: Der Finder ist zur Verwahrung der Sache verpflichtet. Der Finder ist berechtigt und auf Anordnung der zuständigen Behörde verpflichtet, die Sache oder den Versteigerungserlös an die zuständige Behörde abzuliefern.

    Wenn Sie eine Fundsache gemeldet haben wird die Stadtverwaltung Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Bitte liefern Sie grundsätzlich Fundsachen im Rathaus ab um ein schnelles Wiederfinden zu ermöglichen.
    Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, wird sich die Stadtverwaltung bei Ihnen melden, sofern ein potentieller passender Gegenstand gefunden worden ist. Bitte beachten Sie, dass Verlustmeldungen nur für 30 Tage vorgehalten werden.

    Datenschutz*: