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Terminbuchung – Bürgerbüro

Buchbare Leistungen
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Übersicht

Sie können hier für verschiedene Leistungen einen Termin für das Bürgerbüro buchen!


Auswahl buchbarer Leistungen:

  • -
    Voraussichtliche Dauer des Termins:
    5 Minuten (pro Buchung)
    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Bereits vorhandener Ausweis
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen oder eine Vollmacht
  • -
    Voraussichtliche Dauer des Termins:
    15 Minuten (pro Buchung)
    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Personalausweis und Reisepass
    • Wohnungsgeberbescheinigung
    • Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
    • ggf. Aufenthaltstitel
    Gebühr:
    • gebührenfrei
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen
    Service-BW Portal:
  • -
    Voraussichtliche Dauer des Termins:
    15 Minuten (pro Buchung)
    Beschreibung:

    Ab dem 16. Lebensjahr kann der Personalausweis ohne Zustimmung der Eltern beantragt werden, darunter werden beide Unterschriften der Eltern benötigt, sofern das alleinige Sorgerecht nicht bei einem Elternteil liegt. Der Personalausweis für unter 24-Jährige ist 6 Jahre gültig. Ab dem 24 Lebensjahr hat er eine Gültigkeit von 10 Jahren. Die Abholung erfolgt vom Antragsteller sofern keine Vollmacht von einer anderen Person zur Abholung vorliegt. Nach Erhalt von dem Pin-Brief ist der Personalausweis auf dem Rathaus zur Abholung bereit, dies dauert in der Regel 2-3 Wochen.

    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
    • Aktuelles biometrisches Bild (nicht älter als ein Jahr
    • Geburtsurkunde (bei Erstantrag)
    • Sorgerechtsnachweis bei alleiniger Sorge
    • Zustimmungserklärung bei Kinder unter 16. Jahren
    Gebühr:
    • 22,80 € für Personen unter 24 Jahren
    • 37,00 € für Personen über 24 Jahren
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen
    Service-BW Portal:
  • -
    Voraussichtliche Dauer des Termins:
    15 Minuten (pro Buchung)
    Beschreibung:

    Ab dem 18. Lebensjahr kann der Reisepass ohne Zustimmung der Eltern beantragt werden, darunter werden beide Unterschriften der Eltern benötigt, sofern das alleinige Sorgerecht nicht bei einem Elternteil liegt. Der Reisepass für unter 24-Jährige ist 6 Jahre gültig. Ab dem 24 Lebensjahr hat er eine Gültigkeit von 10 Jahren. Die Abholung erfolgt vom Antragsteller sofern keine Vollmacht von einer anderen Person zur Abholung vorliegt. Nach Beantragung dauert der Reisepass circa 3-4 Wochen. Eine Benachrichtigung erfolgt per Post.

    Wenn es einmal schnell gehen muss, ist der Express-Reisepass innerhalb 5 Werktagen zur Abholung im Rathaus bereit.

    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • bisheriger Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis)
    • Aktuelles biometrisches Bild (nicht älter als ein Jahr)
    • Geburtsurkunde (bei Erstantrag)
    • Sorgerechtsnachweis bei alleiniger Sorge
    • Zustimmungserklärung bei Kinder unter 18. Jahren
    Gebühr:
    • 37,50 € für Personen unter 24 Jahren
    • 70,00 € für Personen über 24 Jahren
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen
    Service-BW Portal:
  • -
    Vorraussichtliche Dauer des Termins:
    25 Minuten (pro Buchung)
    Beschreibung:

    Ab dem 16. Lebensjahr kann der vorläufige Personalausweis ohne Zustimmung der Eltern beantragt werden, darunter werden beide Unterschriften der Eltern benötigt, sofern das alleinige Sorgerecht nicht bei einem Elternteil liegt. Der vorläufige Personalausweis hat eine maximale Gültigkeit von 3 Monaten. Der vorläufige Personalausweis wird bei Antragstellung sofort ausgestellt und ausgehändigt.

    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • evtl. alter Personalausweis oder Geburtsurkunde
    • Aktuelles biometrisches Bild (nicht älter als ein Jahr)
    • Sorgerechtsnachweis bei alleiniger Sorge
    • Zustimmungserklärung bei Kinder unter 16. Jahren
    Gebühr:
    • 10,00 €
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen
    Service-BW Portal:
  • -
    Vorraussichtliche Dauer des Termins:
    25 Minuten (pro Buchung)
    Beschreibung:

    Ab dem 18. Lebensjahr kann der vorläufige Reisepass ohne Zustimmung der Eltern beantragt werden, darunter werden beide Unterschriften der Eltern benötigt, sofern das alleinige Sorgerecht nicht bei einem Elternteil liegt. Der vorläufige Reisepass hat eine Gültigkeit von 1 Jahr. Der vorläufige Reisepass wird bei Antragstellung sofort ausgestellt und ausgehändigt. Eine Ausstellung wird nur in dringenden Fällen durchgeführt.

    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • evtl. alter Personalausweis oder Geburtsurkunde
    • Aktuelles biometrisches Bild (nicht älter als ein Jahr)
    • Sorgerechtsnachweis bei alleiniger Sorge
    • Zustimmungserklärung bei Kinder unter 18. Jahren
    Gebühr:
    • 26 €
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen
    Service-BW Portal:
  • Voraussichtliche Dauer des Termins:
    10 Minuten
    Beschreibung:

    Bitte beachten Sie, dass wir von deutschen Personenstandsurkunden keine Beglaubigungen durchführen dürfen.

    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Originaldokument und Ausweisdokument
    Gebühr:
    • Erste Beglaubigung 4,00 € und jede weitere 1,50 €
  • Voraussichtliche Dauer des Termins:
    15 Minuten
    Beschreibung:

    Grundsätzlich bekommt ein Kind/Jugendlicher einen Jugendfischereischein, wenn er das 10 Lebensjahr aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat.
    Er berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht einer mind. 18-Jährigen Person, welche Inhaber eines gültigen Fischereischeines ist.

    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Personalausweis
    • bei Neuausstellung: Sachkundenachweis und aktuelles Lichtbild
    • bei Verlängerung von einer anderen Behörde ausgestellten Fischereischeins: Sachkundenachweis und aktuelles Lichtbild
    • bei Jugendfischereischein: Fischereischein der Begleitperson
    Gebühr:
    • Jugendfischereischein: 7,00 €
    • Neuausstellung:
      • 36,50 € (1 Jahr)
      • 84,50 € (5 Jahre)
      • 144,50 € (10 Jahre)
    • Verlängerung:
      • 27,50 € (1 Jahr)
      • 75,50 € (5 Jahre)
      • 135,50 € (10 Jahre)
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen
    Service-BW Portal:
  • Voraussichtliche Dauer des Termins:
    15 Minuten
    Beschreibung:
    • Neuantrag (Erstantrag/BF17/Umstellung ausl. Fahrerlaubnis)
    • Umstellung in Scheckkartenformat
    • Verlängerung / Erweiterung Fahrklassen
    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Ausweisdokument
    • Für die Umstellung/Verlängerung/Erweiterung: Bisheriger Führerschein
    • Aktuelles Lichtbild
    Gebühr:
    • 5.10 €
    • Bei einigen Fahrklassen ist ein Führungszeuignis erforderlich. Hierfür wird eine zusätzliche Gebühr von 13,00 € fällig.
    Sonstiges:
    • Bei Erstaustellung vom Führerschein den Antrag von der Fahrschule stempeln lassen.
    Service-BW Portal:
  • Voraussichtliche Dauer des Termins:
    10 Minuten
    Beschreibung:

    Bei einem erweiterten Führungszeugnis wird die schriftliche Bestätigung der Stelle, welches das Führungszeugnis verlangt, benötigt.

    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Personalausweis und Reisepass
    • ggf. bei erweitertem/gebührenfreie Führungszeugnis - schriftliche Bestätigung
    Gebühr:

    13,00 €

    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen

     

    Weitere Links:

    www.bundesjustizamt.de/DE/Home/Home_node.html

  • -
    Voraussichtliche Dauer des Termins:
    10 Minuten (pro Buchung)
    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Ausweisdokument 
    Gebühr:
    • 13,00 €
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen
    Service-BW Portal:
  • Voraussichtliche Dauer des Termins:
    15 Minuten
    Beschreibung:

    Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 20-mal im Jahr nutzen.

    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Personalausweis
    • ggf. bisheriger Landesfamilienpass
    • Nachweis über den Erhalt von Kindergeld
    • Nachweis über das alleinige Sorgerecht
    Gebühr:
    • gebührenfrei
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen

     

    Weitere Links:

    https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/startseite

    Service-BW Portal:
  • -
    Voraussichtliche Dauer des Termins:
    5 Minuten (pro Buchung)
    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Personalausweis oder Reisepass
    Gebühr:
    • 5,50 € einfache
    • 8,50 € erweiterte
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen oder eine Vollmacht
    Service-BW Portal:
  • -
    Voraussichtliche Dauer des Termins:
    10 Minuten (pro Buchung)
    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Personalausweis
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen
  • -
    Voraussichtliche Dauer des Termins:
    15 Minuten (pro Buchung)
    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Personalausweis und Reisepass
    • Wohnungsgeberbescheinigung
    • Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
    • ggf. Aufenthaltstitel
    Gebühr:
    • gebührenfrei
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen
    Service-BW Portal:
  • -
    Voraussichtliche Dauer des Termins:
    10 Minuten (pro Buchung)
    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Falls vorhanden ein weiteres Ausweisdokument
    • Geburtsurkunde, wenn kein weiteres Ausweisdokument vorhanden ist
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen
    Service-BW Portal:
  • -
    Voraussichtliche Dauer des Termins:
    15 Minuten (pro Buchung)
    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Ausweisdokument
    Gebühr:
    • gebührenfrei
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen oder eine Vollmacht
    Service-BW Portal: