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Weitere Behörden und Einrichtungen

Deutsche Rentenversicherung

Rentenberatung

 

Bietigheim-Bissingen, Löchgauer Straße 22 (EG, Zimmer 116),

jeweils dienstags

 

Ludwigsburg, Obere Marktstraße 1-3 ( 1.OG, Zimmer 140),

jeweils montags

 

Ludwigsburg, Obere Marktstraße 1-3, Rentenberatung per Videochat jeweils dienstags

Terminvereinbarung unter: Tel: 07141/910-3040

 

Terminvereinbarung erforderlich unter: Tel: 0711/848-30300 oder unter https://www.eservice-drv.de/eTermin/dsire/step0.jsp

 

Anmeldung mit Angabe der Sozialversicherungsnummer erforderlich! 

Mitzubringen am Sprechtag sind: Reisepass/Personalausweis und Ihre Rentenunterlagen.

Die Aufnahme eines Rentenantrags ist am Beratungstag nicht möglich.

Zur Aufnahme Ihres Rentenantrags wenden Sie sich an das Rathaus.

 

Kontaktstelle Frau und Beruf Ludwigsburg - Region Stuttgart

Kontaktstelle Frau und Beruf Ludwigsburg - Region Stuttgart

Königsallee 43

71638 Ludwigsburg

 

Telefon: 07141 / 910-4422

 

www.frauundberuf-ludwigsburg.de

www.koe43.de

 

Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung

Viele Kommunen haben einen Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung. Das ist kein förmliches Amt oder eine offizielle Stelle, sondern soll bei Fragen oder Problemen Hilfestellung geben und Anlaufstelle sein. Unser Bönnigheim Vorsitzender des VdK, Herr Schweiher, hat sich bereit erklärt diese Funktion zu übernehmen.

Sollten in dieser Hinsicht Fragen von Bürgerinnen oder Bürgern oder auch innerhalb der Verwaltung auftauchen, so kann er gerne zu Rate gezogen werden und an ihn verwiesen werden.

Herr Schweiher hat uns dazu mitgeteilt:

„Ich teile Ihnen mit, dass  ich  als Ansprechperson für die  "Menschen mit Behinderung" der Stadt Bönnigheim bereit bin.

Zu meiner Person: 

 

Rolf Schweiher, Eberhardstr.31, 74357 Bönnigheim,

Telefon 07143/25518,

E-mail: Rolf.Schweiher@t-online.de

(VdK Ortsvorsitzender Bönnigheim und Mitglied im KV-Vorstand Ludwigsburg)

 

Es würde mich freuen,  wenn ich künftig bei städtischen Bauvorhaben oder sonstige Belange mit einbezogen würde, um künftige Barrieren zu verhindern!

Gerne bin ich auch zu unverbindlichen  Beratungsgespräche bereit,  eine Rechtsberatung kann und darf ich jedoch nicht erteilen.  Ich kann nur eine Hilfestellung anbieten!“