Weitere Behörden und Einrichtungen
Abfallverwertungsgesellschaft Ludwigsburg
Amtsgericht Heilbronn - Grundbuchamt
Rentenberatung
Bietigheim-Bissingen, Löchgauer Straße 22 (EG, Zimmer 116),
jeweils dienstags
Ludwigsburg, Obere Marktstraße 1-3 ( 1.OG, Zimmer 140),
jeweils montags
Ludwigsburg, Obere Marktstraße 1-3, Rentenberatung per Videochat jeweils dienstags
Terminvereinbarung unter: Tel: 07141/910-3040
Terminvereinbarung erforderlich unter: Tel: 0711/848-30300 oder unter https://www.eservice-drv.de/eTermin/dsire/step0.jsp
Anmeldung mit Angabe der Sozialversicherungsnummer erforderlich!
Mitzubringen am Sprechtag sind: Reisepass/Personalausweis und Ihre Rentenunterlagen.
Die Aufnahme eines Rentenantrags ist am Beratungstag nicht möglich.
Zur Aufnahme Ihres Rentenantrags wenden Sie sich an das Rathaus.
Kontaktstelle Frau und Beruf Ludwigsburg - Region Stuttgart
Königsallee 43
71638 Ludwigsburg
Telefon: 07141 / 910-4422
www.frauundberuf-ludwigsburg.de
Viele Kommunen haben einen Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung. Das ist kein förmliches Amt oder eine offizielle Stelle, sondern soll bei Fragen oder Problemen Hilfestellung geben und Anlaufstelle sein. Unser Bönnigheim Vorsitzender des VdK, Herr Schweiher, hat sich bereit erklärt diese Funktion zu übernehmen.
Sollten in dieser Hinsicht Fragen von Bürgerinnen oder Bürgern oder auch innerhalb der Verwaltung auftauchen, so kann er gerne zu Rate gezogen werden und an ihn verwiesen werden.
Herr Schweiher hat uns dazu mitgeteilt:
„Ich teile Ihnen mit, dass ich als Ansprechperson für die "Menschen mit Behinderung" der Stadt Bönnigheim bereit bin.
Zu meiner Person:
Rolf Schweiher, Eberhardstr.31, 74357 Bönnigheim,
Telefon 07143/25518,
E-mail: Rolf.Schweiher@t-online.de
(VdK Ortsvorsitzender Bönnigheim und Mitglied im KV-Vorstand Ludwigsburg)
Es würde mich freuen, wenn ich künftig bei städtischen Bauvorhaben oder sonstige Belange mit einbezogen würde, um künftige Barrieren zu verhindern!
Gerne bin ich auch zu unverbindlichen Beratungsgespräche bereit, eine Rechtsberatung kann und darf ich jedoch nicht erteilen. Ich kann nur eine Hilfestellung anbieten!“