Familie und Beruf verbinden
Bedarfsorientierte Betreuung
Pädagogische Schwerpunkte:
- Bedarfsorientierte Erlebnisräume schaffen
- Ausgleich zum Schulalltag
- Freispiel in offenen Bereichen
- Freizeitpädagogische Angebote in den Bereichen: Basteln, Forschen, Handarbeit, Bewegung, Yoga, Spielen, Schreiben z.B. Lettering, Plastizieren, Literatur, Backen und Kochen ...
- Gemeinsame Erlebnisse in der Gruppe fördern, auch klassenübergreifend
regelmäßige und zuverlässige Abläufe und Strukturen sorgen für Akzeptanz und Sicherheit - vorurteilsfreie Wahrnehmung aller Kinder- soziale Integration und Persönlichkeitsentwicklung
- gezielte Förderung der Sozialkompetenz durch sensible und verantwortungsvolle Begleitung der pädagogischen Fachkräfte
Wertschätzender Umgang mit Kindern und Eltern
Ankommen der Kinder
Wir verfügen hier über ein ausgeklügeltes System, welches uns ersichtlich macht, welche Kinder schon anwesend sind und welche noch fehlen. Es ist uns jederzeit möglich zu sehen, wo sich welches Kind befindet.
Betreuungsblöcke:
Unterscheiden Sie bitte zwischen Ganztagskindern und den Kindern, die nicht den Ganztagsunterricht der Schule besuchen.
Ferienbetreuung:
In den Ferien besteht die Möglichkeit die Ferienbetreuung von 7:00 -13:00 Uhr oder von 7:00 -17:00 Uhr zu nutzen. Jedes Kind, welches die Ganerben-Grundschule besucht, darf dieses Angebot in Anspruch nehmen. Das Anmeldeformular dafür finden Sie auf der Homepage der Stadtverwaltung Bönnigheim. Das ausgefüllte Formular sollte 7-8 Wochen vor den betreffenden Ferien im Original in der Bob eintreffen. Etwa 6 Wochen vorher erfahren Sie, ob genügend Kinder angemeldet wurden und 1-2 Wochen vorher erhalten Sie dann das Ferienprogramm. Geschlossen haben wir während der Weihnachtsferien und 3 Wochen in den Sommerferien.
Kontakt
Bedarfsorientierte Betreuung
Schulstraße 8–10
74357 Bönnigheim
Träger der Einrichtung:
Stadt Bönnigheim
Leitung
Gesamtleitung
Unsere Betreuungszeiten:
Montag–Freitag
7.00 – 8.30Uhr
und 12.00 –17.15Uhr
Schulferien 7.00 – 17.15Uhr
Städtischer Familien- und Sozialpass
Besonders darauf hinweisen möchten wir, dass Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, die Arbeitslosengeld II oder Wohngeld beziehen, nach den Richtlinien über den Familien- und Sozialpass der Stadt Bönnigheim eine Ermäßigung von 30% auf die Elternbeiträge erhalten können. Nachzuweisen ist die Berechtigung durch Vorlage des Wohngeld- bzw. Arbeitslosengeld II-Bescheides.
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