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Ab 01.09.2024 gelten folgende Elternbeiträge für die Krippe und alle Kindergärten:

Kita Quadrat grün

1. Kinderkrippe

Betreuungszeit bis 5 Stunden täglich

K1 Städtische Kindertagesstätte im Familienzentrum

 

für ein Kind aus einer Familie mit

einem Kind unter 18 Jahren

monatlich 398,00 €

für ein Kind aus einer Familie mit

zwei Kindern unter 18 Jahren

monatlich 318,00 €

für ein Kind aus einer Familie mit

drei Kindern unter 18 Jahren

monatlich 239,00 €

für ein Kind aus einer Familie mit

vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren

monatlich 119,00 €

 

 

Betreuungszeit bis 7 Stunden täglich

K1 Städtische Kindertagesstätte im Familienzentrum

 

für ein Kind aus einer Familie mit
einem Kind unter 18 Jahren
monatlich 560,00 €
für ein Kind aus einer Familie mit
zwei Kindern unter 18 Jahren
monatlich 448,00 €
für ein Kind aus einer Familie mit
drei Kindern unter 18 Jahren
monatlich 336,00 €
für ein Kind aus einer Familie mit
vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren
monatlich 168,00 €

 

Betreuungszeit von 8 Stunden täglich

K1 Städtische Kindertagesstätte im Familienzentrum

 

für ein Kind aus einer Familie mit

einem Kind unter 18 Jahren

monatlich 642,00 €

für ein Kind aus einer Familie mit

zwei Kindern unter 18 Jahren

monatlich 514,00 €

für ein Kind aus einer Familie mit

drei Kindern unter 18 Jahren

monatlich 385,00 €

für ein Kind aus einer Familie mit

vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren

monatlich 193,00 €

 

Betreuungszeit von 10 Stunden täglich

K1 Städtische Kindertagesstätte im Familienzentrum

Das Betreuungsangebot von 9 und 10 Stunden täglich kann von 19.08.2024 bis 31.08.2025 leider nicht angeboten werden.

 

 

Kita Quadrat grün

2. Kindergärten

Gruppe mit normalen Öffnungszeiten

Regelgruppe mit Vor- und Nachmittagsbetreuung

 

K5 Katholischer Kindergarten Sankt Martin

 

für ein Kind aus einer Familie mit

einem Kind unter 18 Jahren

monatlich 162,00 €

für ein Kind aus einer Familie mit

zwei Kindern unter 18 Jahren

monatlich 130,00 €

für ein Kind aus einer Familie mit

drei Kindern unter 18 Jahren

monatlich 97,00 €

für ein Kind aus einer Familie mit

vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren

monatlich 49,00 €

 

 

Gruppe mit bedarfsgerechten bzw. verlängerten Öffnungszeiten

durchgehend bis sieben Stunden

 

K1 Städtischer Kindergarten im Familienzentrum

K2 Städtischer Kindergarten Villa Kunterbunt

K3 Evangelischer Kindergarten Bismarckstraße

K4 Evangelischer Kindergarten Forst

K5 Katholischer Kindergarten Sankt Martin

K6 Städtischer Kindergarten Hohenstein
K7 Städtischer Kindergarten Hofen

 

 

 

für ein Kind aus einer Familie mit
einem Kind unter 18 Jahren
monatlich 193,00 €
für ein Kind aus einer Familie mit
zwei Kindern unter 18 Jahren
monatlich 154,00 €
für ein Kind aus einer Familie mit
drei Kindern unter 18 Jahren
monatlich 116,00 €
für ein Kind aus einer Familie mit
vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren
monatlich   58,00 €

 

Gruppe mit Ganztagesbetreuung

von acht Stunden

 

K1 Städtischer Kindergarten im Familienzentrum

K2 Städtischer Kindergarten Villa Kunterbunt

 

für ein Kind aus einer Familie mit

einem Kind unter 18 Jahren

monatlich 340,00 €

für ein Kind aus einer Familie mit

zwei Kindern unter 18 Jahren

monatlich 272,00 €

für ein Kind aus einer Familie mit

drei Kindern unter 18 Jahren

monatlich 204,00 €

für ein Kind aus einer Familie mit

vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren

monatlich 102,00 €

 

Gruppe mit Ganztagesbetreuung

von zehn Stunden

 

K1 Städtischer Kindergarten im Familienzentrum

K2 Städtischer Kindergarten Villa Kunterbunt

 

Das Betreuungsangebot von 9 und 10 Stunden täglich kann von 19.08.2024 bis 31.08.2025 leider nicht angeboten werden.

 

 

Kita Quadrat grün

Familien- und Sozialpass

der Stadt Bönnigheim

Besonders darauf hinweisen möchten wir, dass Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, die Arbeitslosengeld II oder Wohngeld beziehen, nach den Richtlinien über den Familien- und Sozialpass der Stadt Bönnigheim eine Ermäßigung von 30% auf die Elternbeiträge erhalten können. Nachzuweisen ist die Berechtigung durch Vorlage des Wohngeld- bzw. Arbeitslosengeld II-Bescheides.