Ab 01.09.2024 gelten folgende Elternbeiträge für die Krippe und alle Kindergärten:
1. Kinderkrippe
Betreuungszeit bis 5 Stunden täglich
K1 Städtische Kindertagesstätte im Familienzentrum
für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren |
monatlich 398,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 318,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 239,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren |
monatlich 119,00 € |
Betreuungszeit bis 7 Stunden täglich
K1 Städtische Kindertagesstätte im Familienzentrum
für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren |
monatlich 560,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 448,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 336,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren |
monatlich 168,00 € |
Betreuungszeit von 8 Stunden täglich
K1 Städtische Kindertagesstätte im Familienzentrum
für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren |
monatlich 642,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 514,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 385,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren |
monatlich 193,00 € |
Betreuungszeit von 10 Stunden täglich
K1 Städtische Kindertagesstätte im Familienzentrum
Das Betreuungsangebot von 9 und 10 Stunden täglich kann von 19.08.2024 bis 31.08.2025 leider nicht angeboten werden.
2. Kindergärten
Gruppe mit normalen Öffnungszeiten
Regelgruppe mit Vor- und Nachmittagsbetreuung
K5 Katholischer Kindergarten Sankt Martin
für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren |
monatlich 162,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 130,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 97,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren |
monatlich 49,00 € |
Gruppe mit bedarfsgerechten bzw. verlängerten Öffnungszeiten
durchgehend bis sieben Stunden
K1 Städtischer Kindergarten im Familienzentrum
K2 Städtischer Kindergarten Villa Kunterbunt
K3 Evangelischer Kindergarten Bismarckstraße
K4 Evangelischer Kindergarten Forst
K5 Katholischer Kindergarten Sankt Martin
K6 Städtischer Kindergarten Hohenstein
K7 Städtischer Kindergarten Hofen
für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren |
monatlich 193,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 154,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 116,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren |
monatlich 58,00 € |
Gruppe mit Ganztagesbetreuung
von acht Stunden
K1 Städtischer Kindergarten im Familienzentrum
K2 Städtischer Kindergarten Villa Kunterbunt
für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren |
monatlich 340,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 272,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 204,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren |
monatlich 102,00 € |
Gruppe mit Ganztagesbetreuung
von zehn Stunden
K1 Städtischer Kindergarten im Familienzentrum
K2 Städtischer Kindergarten Villa Kunterbunt
Das Betreuungsangebot von 9 und 10 Stunden täglich kann von 19.08.2024 bis 31.08.2025 leider nicht angeboten werden.
Familien- und Sozialpass
der Stadt Bönnigheim
Besonders darauf hinweisen möchten wir, dass Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, die Arbeitslosengeld II oder Wohngeld beziehen, nach den Richtlinien über den Familien- und Sozialpass der Stadt Bönnigheim eine Ermäßigung von 30% auf die Elternbeiträge erhalten können. Nachzuweisen ist die Berechtigung durch Vorlage des Wohngeld- bzw. Arbeitslosengeld II-Bescheides.