Antrag auf Förderung
Mit den der Bürgerstiftung zur Verfügung stehenden Mitteln sollen gemeinnützige Vorhaben gefördert werden, die im Interesse der Stadt und ihrer Bürger liegen, den Stiftungszwecken entsprechen und die nicht zu den regulären Aufgaben der Stadtverwaltung gehören.
Stiftungszwecke der Bürgerstiftung Bönnigheim sind:
- Bildung und Erziehung,
- Wissenschaft und Forschung,
- Jugend- und Altenhilfe,
- Kunst und Kultur,
- Denkmalpflege, Heimatpflege, Natur- und Landschaftsschutz,
- öffentliches Gesundheitswesen und Sport,
- Völkerverständigung,
- mildtätige Zwecke.
Nicht gefördert werden Vorhaben, Projekte oder Einrichtungen, die kommerziell angelegt oder politischen Gruppierungen zuzurechnen sind, sowie Einzelpersonen.
Projekte, die den Fördergrundsätzen entsprechen, können von jedem Bönnigheimer Bürger, von gemeinnützigen Vereinen, Institutionen, Unternehmen, Initiativen oder Gruppen vorgeschlagen werden. Anträge sollen auf dem von der Stiftung erarbeiteten "Antrag auf Projektförderung" gestellt werden, der im Bürgerbüro des Rathauses aufliegt oder hier zum Herunterladen bereitsteht. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Natürlich beantworten wir gerne Ihre Fragen. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit einem der Mitglieder des Stiftungsrates auf.
Antrag zum Herunterladen
Bürgerstiftung Bönnigheim
BÖNNIGHEIM
Von Bürgern
für Bürger
Haben Sie Fragen?
Dann wenden Sie sich an das
oder eines der nachgenannten Mitglieder des Stiftungsrates:
Marcus Bachmann
stellv. Vorsitzender
Martin Lober
Claus Händel
Karin Schwittay
Brigitte Schatz-Grünenwald