Wahlunterlagen an alle Wahlberechtigten wurden Ende Februar/Anfang März automatisch zugestellt
Wenn Sie von den Briefwahlunterlagen keinen Gebrauch machen möchten und lieber in das Wahllokal kommen, so finden Sie die Angaben zu Ihrem jeweiligen Wahllokal auf der Wahlbenachrichtigungskarte.
Zum Zeitpunkt der Schließung der Wahllokale müssen auch die Briefwahlunterlagen eingegangen sein; ansonsten dürfen sie nicht in das Ergebnis der Auszählung einfließen.
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