Aus dem Rathaus (Bönnigheim)
Verwaltungsgericht hat entschieden
Eine für die Stadt Bönnigheim erfreuliche Nachricht hat uns vom Verwaltungsgericht Stuttgart erreicht. Die Stadträtin und Stadträte der UWG-Gemeinderatsfraktion und andere waren gerichtlich gegen die Stadt Bönnigheim vorgegangen. Durch das Vorgehen gegen die Stadt Bönnigheim sollte er erreicht werden, dass zum einen der Einsetzungsbeschluss des Gemeinderats vom 9. September 2024 unwirksam beziehungsweise nichtig ist. Zum anderen sollte festgestellt werden, dass die Stimmen eines Gemeinderatskandidaten nicht bei der Gesamtstimmenanzahl seiner Liste hinzugerechnet werden dürfen. Nachdem der durch die UWG-Fraktion und andere angerufene Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg sich für unzuständig erklärt hatte, wurde der eingereichte Antrag an das Verwaltungsgericht Stuttgart weiter verwiesen. Die gestellten Anträge hatten keinen Erfolg. Der erste Antrag wurde unter anderem als unzulässig und unbegründet abgelehnt. Beim zweiten Antrag wurde durch das Gericht festgestellt, dass die Antragsteller nicht antragsbefugt sind. Im übrigen dürfte den Antragstellern das Rechtschutzbedürfnis wegen widersprüchlichen Verhaltens fehlen. Denn sie haben dem Beschlussvorschlag in der Gemeinderatssitzung vom 9. September 2024 selbst zugestimmt und damit zu erkennen gegeben, dass sie, wie auch die übrigen Gemeinderatsmitglieder, keine Zweifel an der durch den Beschluss vorgesehenen Besetzung des Gemeinderats hatten.
Dies bedeutet nun, dass zum Zeitpunkt der Wahl alle gewählten Gemeinderatskandidaten auch wählbar waren. Damit besteht für die seit November infrage gestellte ordnungsgemäße Zusammensetzung des Gemeinderats nun endlich Rechtssicherheit. Zudem ist auch geklärt, dass der Gemeindewahlausschuss zu jedem Zeitpunkt rechtlich korrekt gehandelt hat.
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