Schulverband Erligheim-Hofen
Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2022 des Schulverbands Erligheim-Hofen
Die Verbandsversammlung des Schulverbands Erligheim-Hofen hat in seiner Sitzung am 17.3.2025 den Jahresabschluss 2022 des Schulverbands Erligheim-Hofen festgestellt.
Der Jahresabschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht und liegt vom Montag, 31.3.2025 bis einschließlich Mittwoch, 9.4.2025 im Rathaus Erligheim, Rathausstraße 7, Zimmer 04, zur Einsichtnahme aus.
- Aufgrund von §§ 95, 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) stellt die Verbandsversammlung des Schulverbands Erligheim-Hofen am 17.3.2025 den Jahresabschluss für das Jahr 2022 mit folgenden Werten fest:
EUR |
||
1. | Ergebnisrechnung | |
1.1 | Summe der ordentlichen Erträge |
437.060 |
1.2 | Summe der ordentlichen Aufwendungen |
437.060 |
1.3 | Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) |
0 |
1.4 | Außerordentliche Erträge |
0 |
1.5 | Außerordentliche Aufwendungen |
0 |
1.6 | Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) |
0 |
1.7 | Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) |
0 |
2. | Finanzrechnung |
|
2.1 | Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
103.083 |
2.2 | Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
182.507 |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) |
-79.424 |
2.4 | Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
0 |
2.5 | Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
1.413 |
2.6 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) |
-1.413 |
2.7 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) |
-80.837 |
2.8 | Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
0 |
2.9 | Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
0 |
2.10 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) |
0 |
2.11 | Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) |
-80.837 |
2.12 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen |
36 |
2.13 | Anfangsbestand an Zahlungsmitteln |
85.235 |
2.14 | Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) |
-80.837 |
2.15 | Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14) |
4.434 |
3. | Bilanz |
|
3.1 | Immaterielles Vermögen |
0 |
3.2 | Sachvermögen |
687.564 |
3.3 | Finanzvermögen |
440.855 |
3.4 | Abgrenzungsposten |
0 |
3.6 | Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) |
1.128.419 |
3.7 | Basiskapital |
788.484 |
3.8 | Rücklagen |
0 |
3.9 | Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses |
0 |
3.10 | Sonderposten |
158.360 |
3.11 | Rückstellungen |
0 |
3.12 | Verbindlichkeiten |
181.575 |
3.13 | Passive Rechnungsabgrenzungsposten |
0 |
3.14 | Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) |
1.128.419 |
2. Soweit sich im Jahresabschluss über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ergeben, erteilt der Schulverband dazu die Zustimmung gem. § 84 GemO, soweit dies nicht schon in früheren Beschlüssen geschehen ist.
3. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben und an sieben Tagen öffentlich auszulegen (§ 95b GemO).
Erligheim, 17.3.2025
gez. Rainer Schäuffele
Verbandsvorsitzender
- Sitzungsbericht des Schulverbands Erligheim-Hofen vom 17.3.2025
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- Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit