Schulverband Erligheim-Hofen
Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Aufgrund der §§ 5 Abs. 3, 13 Abs. 1 und 6, 16 Abs. 4 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16.9.1974 i.V.m. §§ 4 und 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.7.2000 hat die Verbandsversammlung des Schulverbandes Erligheim-Hofen am 17.3.2025 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die ehrenamtliche Tätigkeit beschlossen:
Artikel 1
„§ 3 Sitzungstagegeld“ erhält folgende Fassung:
Für Satzungen der Verbandsversammlung wird abweichend von § 1 Abs. 2 eine pauschale Entschädigung gewährt, wenn die Sitzung ab 18.00 Uhr beginnt. Sie beträgt 35 € pro Sitzung. Damit sind auch Reisekosten innerhalb des Verbandsbereichs abgegolten.
Artikel 2
„§ 4 Fahrtkostenerstattung“ erhält folgende Fassung:
Bei Dienstvorrichtungen außerhalb des Bereichs des Schulverbands erhalten ehrenamtlich Tätige neben der Entschädigung nach § 1 Abs. 2 eine Fahrtkostenerstattung wie Dienstreisende der Besoldungsgruppe A 8 – A 16 bzw. eine Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung in entsprechender Anwendung der Bestimmungen der §§ 5 und 6 des Landesreisekostengesetzes.
Artikel 3
„§ 5 Aufwandsentschädigung“ erhält folgende Fassung:
- Der Verbandsvorsitzende erhält eine Aufwandsentschädigung von 230 € monatlich.
- Mit der Aufwandsentschädigung sind gleichzeitig Auslagen, insbesondere Tagungsgelder und Fahrtkosten für Dienstverrichtungen des Verbandsvorsitzenden innerhalb des Verbandsbereichs abgegolten.
- Bei Reisen außerhalb des Verbandsbereichs wird eine Fahrtkostenerstattung nach § 4 gewährt.
Artikel 4
„Inkrafttreten“
Diese Satzung tritt am 1.5.2025 in Kraft.
Erligheim, 17.3.2025
gezeichnet
Rainer Schäuffele
Verbandsvorsitzender
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Schulverband Erligheim-Hofen geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
- Sitzungsbericht des Schulverbands Erligheim-Hofen vom 17.3.2025
- Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2024 des Schulverbands Erligheim-Hofen
- Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2023 des Schulverbands Erligheim-Hofen
- Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2022 des Schulverbands Erligheim-Hofen
- Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2021 des Schulverbands Erligheim-Hofen
- Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2020 des Schulverbands Erligheim-Hofen
- Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2019 des Schulverbands Erligheim-Hofen
- Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit