Aus dem Rathaus (Bönnigheim)
Vereinsförderung 2025
Auch in diesem Jahr haben die Bönnigheimer Vereine und Organisationen gemäß der städtischen Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit in Vereinen vom 25. November 2015, die Möglichkeit, durch schriftlichen Antrag bei der Stadtverwaltung, Zuschüsse zur Vereinsförderung zu beantragen.
Die Voraussetzungen hierfür sind:
• dass sie im Vereinsregister mit Sitz in Bönnigheim eingetragen sind,
• als eingetragene Vereine geführt werden (e.V.),
• gemeinnützig im Sinne der geltenden Vorschriften sind und einen entsprechenden
• Freistellungsbescheid des Finanzamtes als Nachweis vorlegen,
• die Zugehörigkeit zu einem Dachverband nachweisen,
• mindestens 30 aktive Mitglieder mit Wohnsitz in Bönnigheim haben,
• eigene Mitgliedsbeiträge in angemessener Höhe erheben,
• eine aktive Jugendarbeit betreiben.
Die Förderung setzt sich zusammen aus einer Grundförderung, einer Förderung nach Zahl der jugendlichen Mitglieder und einem Sonderzuschuss für Übungsleiter und Dirigenten.
Anträge sind bis spätestens 31. März 2025 schriftlich zu stellen.
Die Formulare finden Sie auf unserer Homepage: www.boennigheim.de / Stadt und Verwaltung / Formulare / Vereinsförderung. Fragen zur Vereinsförderung beantwortet Ihnen: Frau Andrea Joos, Fachbereich 1, Tel. 273-121, E-Mail: andrea.joos@boennigheim.de.
Fahrten zu Meisterschaften oder Meisterschaftsrunden werden separat bezuschusst. Hierfür sind schriftliche Anträge bis spätestens 31. März des Folgejahres zu stellen.
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