Kernkraftwerk Neckarwestheim
GKN I: Funktionseinschränkung bei einer Brandschutztür
Im abgeschalteten und im Rückbau befindlichen Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN I) wurde festgestellt, dass sich eine Brandschutztür nicht über die elektrische Auslösung schließen ließ. Von Hand ließ sich die Tür schließen. Die elektrische Auslösung wurde instand gesetzt und die ordnungsgemäße Funktion durch erfolgreiche Prüfung bestätigt.
Brandschutztüren sind nur eines von mehreren Elementen im gestaffelt aufgebauten Brandschutzsystem der Anlage. Der Brandschutz in dem betroffenen Bereich war deshalb unabhängig von dem aktuellen Befund gegeben.
Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.
Der Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim wurde im Jahr 2011 abgeschaltet und befindet sich seit 2017 im Rückbau.
- Geräuschentwicklung durch Prüfungen an Hilfsdampfeinrichtungen von Block II
- GKN I: Funktionseinschränkung bei einer Brandschutztür