Aus dem Gemeinderat
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21. Februar 2025 folgende Themen beraten und beschlossen:
Einstimmig – bei zwei Enthaltungen – beschloss das Gremium beim Thema Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Wirtschaftsplan der Stadtwerke 2025: Die Haushaltssatzung 2025, samt Haushaltsplan und Stellenplan sowie die Investitions- und Finanzplanung für den Zeitraum 2026 – 2028 werden entsprechend dem vorliegenden Entwurf beschlossen. Außerdem wird der Wirtschaftsplan 2025 für den Eigenbetrieb Stadtwerke Bönnigheim sowie die Investitions- und Finanzplanung 2026 – 2028 entsprechend dem vorliegenden Entwurf beschlossen.
In diesem Jahr werde die Stadt mit einem Gesamtergebnis von minus 2,66 Millionen Euro abschließen, sagte Bürgermeister Albrecht Dautel. Die Erträge, so erläuterte Kämmerer German Thüry, liegen bei 27,2 Millionen Euro, die Aufwendungen bei 29,9 Millionen Euro. Seit 2014 müssten erstmals wieder Kredite aufgenommen werden und zwar in Höhe von 9,1 Millionen Euro. Die Haushaltsplanung 2025 sei unter den Vorgaben der Kommunalaufsicht erfolgt, die Bönnigheim aufgefordert habe, ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu erarbeiten. Über die ausführliche Darstellung des Haushalts sowie des Wirtschaftsplans der Stadtwerke hatten wir in der Ausgabe am 6. Februar 2025 berichtet, nachdem der Kämmerer den Haushaltsplan ins Gremium eingebracht hatte.
Mehrheitlich beschlossen wurden auch Anträge der UWG-Fraktion. Somit werden künftig – statt einer – zwei Seniorenveranstaltungen jährlich stattfinden. Die Straßenbauarbeiten werden nach Priorität abgearbeitet. Damit wird der Straßenbelag am Köllesturm zeitnah saniert. Ebenso wird der Radweg zwischen Bönnigheim und Hohenstein erneuert, insbesondere im Bereich an der Burgermühle. Auch soll die Verwaltung beim Landratsamt auf die Erstellung einer dritten Querungshilfe in der Hofener Denkendorfstraße drängen. Weiterhin beauftragte das Gremium die Verwaltung mehrheitlich beim 3B-Tourismuskonzept eine ausgewogene Finanzierung mit den beteiligten Kommunen hinzubekommen, um den Bönnigheimer Haushalt zu entlasten. In ihren Haushaltsreden hatten die einzelnen Fraktionen Stellung zum diesjährigen Etat bezogen.
Einstimmig beschloss das Gremium bei der Feststellung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Bönnigheim für das Wirtschaftsjahr 2021: Der Jahresabschluss, das Jahresergebnis und die Verwendung des Jahresfehlbetrags werden festgestellt. Der Ausgleich des Jahresfehlbetrags des Mineralfreibads wird beschlossen. Die Betriebsleitung wird entlastet.
Zur Kenntnis nahm das Gremium die Sachstandsinformation der EnerGeno Heilbronn-Franken eG zur Windkraftprojektierung auf städtischer Fläche. Lukas Bühler, Vorstand des genossenschaftlichen Energieunternehmens EnerGeno Heilbronn-Franken eG, erläuterte dem Gremium erste Vorstellungen für ein Bürgerwindprojekt im Stromberg. Ende letzten Jahres habe die EnerGeno einen Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Bönnigheim und der Stuttgarter KWA Contracting AG unterzeichnet. Die KWA realisiere klimafreundliche Energielösungen von der Idee bis zum langjährigen Betrieb. Die Idee, am Stromberg einen Windpark zu errichten, gehe bereits aufs Jahr 2011 zurück. Damals habe die Region Stuttgart den Standort am Großen Saukopf sowie am Rotenberg abgelehnt, obwohl dort die Windgeschwindigkeiten am größten seien. Auf den später von ihr ausgewiesenen Flächen sei die Realisierung des Vorhabens nicht möglich. Aktuell sei die EnerGeno nun im ersten Schritt dabei, die Flächenprüfung am Stromberg durchzuführen sowie Untersuchungen zum Natur- und Artenschutz anzustellen. Bei einer Begehung mit der Stadt und dem Förster habe sich herausgestellt, dass der Wald teilweise zu hochwertig sei und bei Standorten näher an den Wegen weniger Bäume gefällt werden müssten. Auch sei das Gelände mancherorts für Zuwege zu steil. Insgesamt könnten vier Standorte infrage kommen: Am Saukopf, am Rotenberg, am Haslacher Sumpf und am Seeberg. Allerdings werde es circa vier Jahre dauern, bis der Windpark in Betrieb genommen werden könne, betonte Lukas Bühler. Allein die artenschutzrechtliche Prüfung werde bis Jahresende dauern. Mit dem Festlegen der Anlagestandorte rechne er frühestens im Frühjahr 2026. Gutachtenerstellung, Genehmigungsverfahren sowie Planung des Netzanschlusses würden weitere Zeit bis Herbst 2028 beanspruchen, bevor gebaut werden könne. Mit der Inbetriebnahme rechne er nicht vor Ende 2029.
Einstimmig beschloss das Gremium die Satzung zur Durchführung verkaufsoffener Sonntage im Jahr 2025. Sie ist in dieser Ausgabe veröffentlicht. Demnach wird 2025 ein verkaufsoffener Sonntag in Bönnigheim durchgeführt. Die Satzung wird in der nächsten Ausgabe veröffentlicht.
Zur Kenntnis nahm das Gremium die Information zum Antrag der FWV/CDU für den Rückbau und Einlagerung der – zwischen Bau II und Ganerbenschule sowie zwischen Bau II und Bau I vorhandenen – Überdachungselemente im Zuge der Baumaßnahmen. Bürgermeister Dautel teilte mit, dass der Antrag durch den Beschluss des Technischen Ausschusses in seiner Sitzung am 23. Januar 2025 überholt sei. Die Stadt werde die Überdachung und Schulhofgestaltung wie geplant beibehalten. Zudem wolle die Verwaltung die Schülerinnen und Schüler aller drei Schularten einbeziehen, wie sie den Schulhof überdacht haben wollen.
Die vollständigen Unterlagen zur Sitzung sind im Ratsinformationssystem www.boennigheim.de beim Sitzungstermin des 21. Februar 2025 zu finden.
- Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21. Februar 2025 folgende Themen beraten und beschlossen: