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Das Landratsamt informiert

Heckenrückschnitt hilft Müllabfuhr

© AVL-LRA-LB

Hecken und Buschwerk dienen dem Sichtschutz und der Abgrenzung des Grundstücks. Des einen Freud des anderen Leid. Denn die in die Straße wuchernden Hecken stellen ein Sicherheitsrisiko dar, da sie die Sicht für Autofahrer und Fußgänger einschränken können. 
Das üppig wachsende Grün hat aber noch einen weiteren Nachteil; es erschwert die Arbeit der Müllwerker zusätzlich, die bereits mit engen Straßen und parkenden Autos zu kämpfen haben.
Wenn Hecken zu weit in die Straße hineinwachsen, kann das Befahren dieser Straßen durch die Leerungsfahrzeuge erschwert oder sogar verhindert werden.
Regelmäßige Pflege und Rückschnitt der Hecken helfen, diese Probleme zu vermeiden und die Sicherheit im Straßenverkehr sowie eine ordnungsgemäße Abfuhr zu gewährleisten.
Laut Straßenverkehrsordnung müssen über Gehwegen mindestens 2,50 Meter, über Fahrbahnen und Feldwegen mindestens 4,50 Meter von Ästen und Zweigen freigehalten werden. Vor allem Verkehrszeichen müssen gut sichtbar, Kreuzungen gut einsehbar sein. Grundstückseigentümer werden gebeten, den erforderlichen Rückschnitt an Gehölzen durchzuführen.
Unterstützen Sie uns dabei, die Arbeit der Müllwerker zu erleichtern und sorgen Sie für einen regelmäßigen Rückschnitt städtischen Grüns oder das Überwuchern öffentlicher Flächen durch private Pflanzungen.