Aus dem Rathaus (Bönnigheim)
Hinweis zum SEPA-Abbuchungsverfahren Grund- und Hundesteuer
Um keine Zahlung der Grund- und Hundesteuer zu vergessen, steht es Ihnen frei, sich am SEPA-Abbuchungsverfahren zu beteiligen.
Das Abbuchungsverfahren bedeutet für Sie:
- kein Ausfüllen von Überweisungsbelegen
- kein Überwachen von Zahlungsterminen
- kein lästiger Mahnbrief
- kein Säumniszuschlag
- kein Risiko (Sie können jeden ausgeführten Einzug innerhalb von 6 Wochen durch Ihre Bank stornieren lassen und jederzeit die uns erteilte Ermächtigung widerrufen)
Das Formular zum SEPA-Abbuchungslauf finden Sie auf unserer Homepage unter „Formulare“ oder beim zuständigen Sachbearbeiter der Grund- und Hundesteuer.
Ihre Steuerverwaltung
Artikelübersicht
- Artenschutz an Verkehrsflächen – Auszeichnung als Straßenoase
- Grundstück zu verpachten
- Vereinsförderung 2025
- Holzverkauf
- 25-jähriges Dienstjubiläum von Peter Knoll, Leiter des Fachbereichs Bauen und Planen
- Vorankündigung – Holzversteigerung
- Vereinsförderung 2025
- Hundesteuer wird fällig
- Hinweis zum SEPA-Abbuchungsverfahren Grund- und Hundesteuer
- Grundsteuer – Hinweis zum Eigentumswechsel
- Grund- und Gewerbesteuer – 1. Rate wird fällig
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