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> Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 23. Januar 2025 folgende Themen beraten und beschlossen:

Aus dem Technischen Ausschuss

Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 23. Januar 2025 folgende Themen beraten und beschlossen:

Bei 5 Neinstimmen, 1 Jastimme und 2 Enthaltungen lehnte das Gremium den Verwaltungsvorschlag beim Thema Bebauungsplan „Weststadt“ – Prüfung der Anregungen und Satzungsbeschluss ab. 

Nutzungsänderung der Büros in 2 Wohnungen, Müllerhöhstraße 1 – 3, Flst. 1664, Bönnigheim: Der Technische Ausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag.

Anbau Wintergarten mit Terrasse und Treppe im EG, Kirchheimer Straße 50/2, Flst. 1774/2, Bönnigheim: Der Technische Ausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag und zu den Befreiungen, dass Terrasse und Treppe außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden.

Bauvoranfrage: Generationen Wohnen an den Schafhausäckern, Lauffener Straße, Flst. 2727, 2728, 2729, Bönnigheim: Der Technische Ausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Bebaubarkeit der Grundstücke Flst. 2728 und 2729 mit vier Wohngebäuden in der im Lageplan vom 19.9.2024 dargestellten Stellung und Lage. Die Wohngebäude können mit einer First- bzw. Attikahöhe bis 9,50 Meter ab Geländehöhe ausgeführt werden. Es werden Befreiungen erteilt, dass sich die Gebäude teilweise in der Grünfläche befinden und das Gebäude Typ 3 mehr als 50 Meter ab der Baulinie wie im Lageplan dargestellt überbaut. Der Gebäudetyp 2 kann um vier Meter in östlicher Richtung über die Baulinie verschoben werden.

Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten, 6 Tiefgaragenstellplätzen und 6 Außenstellplätzen, Burgstraße 6, Flst. 504, Bönnigheim: Der Technische Ausschuss erteilt kein Einvernehmen zum Bauantrag und zur Befreiung, dass sich die Außenstellplätze und die Fahrradstellplätze teilweise außerhalb der Baulinie befinden, weil sich das Bauvorhaben nicht in die Umgebung einfügt.

Um- und Anbau Wohnhaus, Karlstraße 12, Flst. 154/3, Bönnigheim: Der Technische Ausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag mit der Maßgabe, dass das Flachdach der Aufstockung begrünt wird.

Einbau einer Wohnung im Untergeschoss des bestehenden Wohnhauses, Meimsheimer Straße 9, Flst. 188, Bönnigheim: Der Technische Ausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag.

Abbruch und Errichtung eines Einzelhandelsgeschäftes mit Außenanlagen und Werbeanlagen, hier: Änderungen zur Baugenehmigung vom 27.9.2022, Erligheimer Straße 55, Flst. 1094 und 1094/3, Bönnigheim: Der Technische Ausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag, jedoch nicht zur Befreiung, dass die E-Ladesäule und die Trafostation in der Pflanzgebotsfläche errichtet werden.

Errichtung Doppelstabmattenzaun und Flachdachcarport, Denkendorfstraße 28, Flst. 506, Hofen: Der Technische Ausschuss versagt sein Einvernehmen zur Errichtung des Carports. Der Technische Ausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Befreiung, dass die Einfriedung als Doppelstabmattenzaun ausgeführt wird. Der Technische Ausschuss versagt sein Einvernehmen zur Höhe der Einfriedung mit 1,80 Meter. Die Höhe des Doppelstabmattenzauns darf höchstens 1 Meter betragen.

Einstimmig erkannte das Gremium die Kostenfeststellung beim Tagesordnungspunkt Nachhaltige Modernisierung ländlicher Wege, Feldweg Gewann Birlingen, Anerkennung der Schlussrechnung – Abrechnungsbeschluss, an. Die Wegebauarbeiten am Feldweg Birlingen wurden im Frühjahr 2024 durchgeführt. Sehr erfreulich war nun die Schlussrechnung für die Maßnahme. Die Gesamtkosten lagen 97.309 Euro unter der ursprünglichen Schätzung des beauftragten Büros Ippich. Die Preise im Straßenbau seien wieder deutlich zurückgegangen, betonte der Fachbereichsleiter Bauen und Planen, Peter Knoll. Somit belaufen sich die tatsächlichen Gesamtherstellungskosten auf 132.385,13 Euro. Am 24. Oktober 2024 wurde der Auszahlungsantrag über das Landratsamt Ludwigsburg bei der unteren Flurbereinigungsbehörde eingereicht. Der Stadt Bönnigheim wurden daraufhin Fördermittel in Höhe von 39.607,26 Euro für die Maßnahme bewilligt.

Artikelübersicht
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