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> Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2024 folgende Themen beraten und beschlossen:

Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2024 folgende Themen beraten und beschlossen:

Einstimmig beschloss das Gremium beim Thema Bauliche Erweiterung Bau II – Auftragsvergaben für die Kücheneinrichtung, Gebäudeautomation sowie Schlosserarbeiten: Die Kücheneinrichtung, Gebäudeautomation und Schlosserarbeiten werden wie dargestellt vergeben. Die Information zum Projektstand und der Kostenfortschreibung mit Stand 13. Dezember 2024 sowie die Information zum aktuellen Projektstand werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt insgesamt das Weitere zu veranlassen.

Architektin Irene Bidlingmaier informierte das Gremium über die europaweit ausgeschriebenen Gewerke Kücheneinrichtung und Gebäudeautomation und auch über das national ausgeschriebene Gewerk Schlosserarbeiten. Sie betonte, im Vergabepaket 02 liege die bauliche Erweiterung zwei Prozent über der Kostenberechnung von 2023. Das Büro herrmann+bosch Architekten sei jedoch bestrebt, Mehrkosten an anderen Stellen wieder auszugleichen. Im Gesamtprojekt liege man rund 35.000 Euro unter den geplanten Kosten. Als nächstes würden die Estricharbeiten sowie die Trockenbauarbeiten mit Brandschutzbekleidungen europaweit ausgeschrieben, Türen und Zargen national.

Einstimmig beschloss das Gremium bei der Baulichen Erweiterung Schulzentrum Bönnigheim, weiteres Vorgehen zur Umsetzung der Planungsvariante 1a: Der geplante Neubau der Grundschule am Standort der Schillerschule wird bis auf Weiteres zurückgestellt. In die mittelfristige Finanzplanung für 2027 werden 50.000 Euro für die Planung der Grundschule aufgenommen.

Einstimmig stimmte das Gremium der Wassergebührenkalkulation und Änderung der Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2025 wie folgt zu:

1. Der Gemeinderat stimmt der ihm bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegten Gebührenkalkulationen (Anlage 1 bis 1-3) zu.

2. Die Stadt Bönnigheim wählt als Gebührenmaßstab für die Wasserverbrauchsgebühr weiterhin den Frischwassermaßstab (Anlage 1).

4. Der Gemeinderat stimmt den, in der Gebührenkalkulation berücksichtigten, Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschreibungs- und Zinssätzen zu.

5. Der Gemeinderat stimmt den, in der Gebührenkalkulation berücksichtigten, Prognosen und Schätzungen zu.

6. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum 2025 (einjährig) wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen längeren Zeitraum (bis zu fünf Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.

7. Die Erwirtschaftung einer Konzessionsabgabe sowie der für die Anerkennung der Konzessionsabgabe erforderliche Mindesthandelsbilanzgewinn wird durch den Ansatz der kalkulatorischen Verzinsung des Anlagekapitals sichergestellt 8. Auf der Grundlage der vorgelegten Gebührenkalkulation wird die Wasserverbrauchsgebühr wie vorgeschlagen zum 01.01.2025 geändert.

9. Der Satzungsänderung zum 01.01.2025 gemäß Anlage 2 wird zugestimmt.

Sie wurde in der letzten Ausgabe des Nachrichtenblattes 2024 veröffentlicht und kann dort im Detail nachgelesen werden.

Einstimmig stimmte das Gremium der Festlegung der Arbeitspreise für die Fernwärmeversorgung im Schlossfeld sowie im Amann-Areal ab 1. Januar 2025 wie folgt zu: Für die Fernwärme Schlossfeld wird zum 01.01.2025 der Arbeitspreis mit netto 14,28 Ct/kWh neu festgesetzt. Für die Fernwärme Amann-Areal wird zum 01.01.2025 der Arbeitspreis mit netto 13,16 Ct/kWh neu festgesetzt.

Ebenso einstimmig beschloss das Gremium beim Thema Gebührenkalkulation für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte für den Zeitraum 01.12.2024 – 31.12.2026: Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Verwaltungsausschusses und stimmt der Neukalkulation der Gebührensätze über den Bemessungszeitraum 01.12.2024 bis 31.12.2026 zu. Der Gemeinderat beschließt die geänderte Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften. 

Mehrheitlich beschloss das Gremium die Sanierung und Modernisierung des 1972 errichteten Rathauses in der Kirchheimer Straße mit einem Grundsatzbeschluss und beauftragte Architektenleistungen. Dabei wurde das Büro KMB aus Ludwigsburg mit Architektenleistungen der Leistungsphase 1 und 2 zum vorläufigen Bruttohonorar von 17.837,78 Euro beauftragt. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, insgesamt das Weitere zu veranlassen. Seit der Erbauung des Rathauses habe es keine grundlegende Erneuerung gegeben, dementsprechend seien sowohl die Infrastruktur als auch die Substanz des Gebäudes sanierungsbedürftig, sagte Bürgermeister Albrecht Dautel zum Grundsatzbeschluss des Gremiums.

Einstimmig beschloss das Gremium die Neufassung der Hauptsatzung in der ihm vorgelegten Fassung. Aufgrund der Wertentwicklung wurden Beträge aus der Hauptsatzung vom Jahr 2016 angepasst und die Bezeichnung „Technischer Ausschuss“ in „Ausschuss für Technik und Umwelt“ umbenannt. Ebenso wurden die Regelungen zum Vorkaufsrecht entsprechend den Wertgrenzen der Hauptsatzung angepasst. Die Hauptsatzung ist eine der wichtigsten Satzungen einer Kommune und wird vom Gemeinderat beschlossen. Jede Kommune in Deutschland ist verpflichtet, solch eine Satzung zu erlassen. 

Einstimmig beschloss das Gremium beim Tagesordnungspunkt Mineralfreibad Bönnigheim - Bericht über die Crowdfunding-Aktion zur Finanzierung einer Photovoltaik-Anlage und Beschluss über die Annahme der Spenden: Der Bericht über die erfolgte Crowdfunding-Aktion der Baden-Württemberg-Stiftung wird zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Spenden im Umfang von 77.485 Euro (Stand 4.12.2024), wie in der Anlage aufgelistet, zu. 

Insgesamt seien 140 Einzelspenden in Höhe von 5 bis 10.000 Euro eingegangen, betonte Fachbereichsleiter German Thüry. Jeder Spendenbeitrag sei willkommen. Er spreche allen Spenderinnen und Spendern ein herzliches Dankeschön für die großartige Unterstützung beim Crowdfunding-Projekt der Stadt Bönnigheim aus. Die Anzahl und Höhe der eingegangenen Spenden mache deutlich, welchen hohen Stellenwert das Mineralfreibad nicht nur in Bönnigheim, sondern auch über die Stadtgrenzen hinaus, genieße. Ein ganz besonderer Dank gehe an die Hanns A. Pielenz Stiftung, die die Projektidee von Anfang an unterstützt habe. Mit einer großartigen Startspende in Höhe von 10.000 Euro habe die Stiftung die Weichen für eine erfolgreiche Spendenaktion gestellt. Das Gremium stimmte in German Thürys Dank mit ein.

Einstimmig beschloss das Gremium beim Thema Machbarkeitsstudie für eine landwirtschaftliche Bewässerung auf dem Gebiet der Gemarkung Bönnigheim: Der Gemeinderat nimmt die vorgelegte Studie zur Kenntnis und erteilt die Zustimmung, dass der Geschäftsteil Flurneuordnung im Landratsamt Ludwigsburg eine frühe Bürgerbeteiligung durchführt und damit die vorbereitenden Maßnahmen für einen möglichen Antrag prüft. Die Verwaltung wird beauftragt, hierbei die notwendige verwaltungsmäßige Unterstützung zu leisten.

Einstimmig beschloss das Gremium bei der Bauleitplanung Nachbargemeinden, Gemeinde Erligheim, Bebauungsplan „Aichert II, 2. Änderung“: Die Stadt Bönnigheim hat keine Bedenken gegen das Bebauungsplanverfahren.

Ebenso einstimmig beschloss das Gremium bei der Bauleitplanung Nachbargemeinden, Stadt Brackenheim, Bebauungsplan „Austraße 10“: Die Stadt Bönnigheim hat keine Bedenken gegen das Bebauungsplanverfahren.

Die vollständigen Unterlagen zur Sitzung sind im Ratsinformationssystem www.boennigheim.de beim Sitzungstermin des 13. Dezembers 2024 zu finden.

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