Amtliche Bekanntmachungen (Bönnigheim)
Flurbereinigung Cleebronn (Michaelsberg) Landkreis Heilbronn
Ausführungsanordnung
vom 19.12.2024
1. Das Landratsamt Heilbronn – untere Flurbereinigungsbehörde – ordnet hiermit die Ausführung des Flurbereinigungsplans – einschließlich des Plannachtrags 1 – für das gesamte Flurbereinigungsgebiet der Flurbereinigung Cleebronn (Michaelsberg) an.
1.1 Der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustands wird auf den 1.2.2025 festgesetzt.
Mit diesem Zeitpunkt geht das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die Empfänger über. Der im Flurbereinigungsplan – einschließlich des Plannachtrags – vorgesehene neue Rechtszustand tritt an die Stelle des bisherigen Rechtszustandes.
1.2 Die rechtlichen Wirkungen der vorläufigen Besitzeinweisung vom 13.12.2021 enden mit Ablauf des 31.1.2025.
Diese Anordnung kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/4076) eingesehen werden.
1.3 Anträge auf Regelung des Nießbrauchs und der Pachtverhältnisse müssen innerhalb von 3 Monaten nach Erlass der Ausführungsanordnung beim Landratsamt Heilbronn – untere Flurbereinigungsbehörde, Sitz: Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn, gestellt werden. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
2. Begründung
Die Voraussetzungen für die Ausführungsanordnung nach § 61 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.3.1976 (BGBl. I S. 546) liegen vor.
Die Beteiligten sind am 18.7.2024 über den Flurbereinigungsplan gehört worden.
Der Flurbereinigungsplan steht unanfechtbar fest, da im Anhörungstermin nach § 59 Abs. 2 FlurbG keine Widersprüche eingelegt wurden.
3. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Heilbronn, Sitz: Lerchenstraße 40,
74072 Heilbronn erhoben werden.
Heilbronn, 19.12.2024
gez. Krüger
Amtsleiterin
- Hauptsatzung
- Flurbereinigung Cleebronn (Michaelsberg) Landkreis Heilbronn