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Aus dem Rathaus (Bönnigheim)

Hinweis zum SEPA-Abbuchungsverfahren Grund- und Hundesteuer

Um keine Zahlung der Grund- und Hundesteuer zu vergessen, steht es Ihnen frei, sich am SEPA-Abbuchungsverfahren zu beteiligen.

Das Abbuchungsverfahren bedeutet für Sie:

  • kein Ausfüllen von Überweisungsbelegen
  • kein Überwachen von Zahlungsterminen
  • kein lästiger Mahnbrief
  • kein Säumniszuschlag
  • kein Risiko (Sie können jeden ausgeführten Einzug innerhalb von 6 Wochen durch Ihre Bank stornieren lassen und jederzeit die uns erteilte Ermächtigung widerrufen)

Das Formular zum SEPA-Abbuchungslauf finden Sie auf unserer Homepage unter „Formulare und Anträge“ oder beim zuständigen Sachbearbeiter der Grund- und Hundesteuer. 

Freundlich grüßt

Ihre Steuerverwaltung