Amtliche Bekanntmachungen (Bönnigheim)
Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Stadt Bönnigheim
Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Bönnigheim am 13.12.2024 folgende Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung vom 16.01.2012, zuletzt geändert am 14.12.2023 beschlossen:
§ 1
§ 43 enthält folgende Fassung:
„§ 43
Verbrauchsgebühren
(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter netto 2,70 €.
(2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter netto 2,70 €.“
§ 2
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Hinweis
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund
der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines
Jahres nach Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht
worden ist. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, zu bezeichnen. Dies gilt nicht,
wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung
der Satzung verletzt worden sind.
Bönnigheim, 16.12.2024
gez. Albrecht Dautel, Bürgermeister
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