Aus dem Gemeinderat
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung in Hofen am 18. Oktober 2024 folgende Themen beraten und beschlossen:
Das Thema Jahresbericht im Rahmen der Stromkonzession der Netze BW wurde abgesetzt und auf die nächste Sitzung vertagt.
Einstimmig beschloss das Gremium die Neufestlegung der Gaspreise zum 1. Januar 2025 wie folgt: Die Erdgastarife der Stadtwerke Bönnigheim werden zum 1.1.2025 um voraussichtlich brutto
a. im Kleinverbrauchstarif um 3,76 ct/kWh (-20 %),
b. im Vollversorgertarif sowie im Gewerbetarif Basis um 3,79 ct/kWh (-27 %) und
c. im Tarif Biogas 10 um 3,70 ct/kWh (-25 %)
gesenkt. Die Betriebsleitung wird ermächtigt, notwendige Tarifanpassungen bei den Sondervertragskunden vorzunehmen.
Somit senken die Stadtwerke Bönnigheim die Gaspreise erneut, nachdem sie dies bereits zum 1. Januar 2024 getan hatten. Trotz dieser Senkung und der vorübergehenden Mehrwertsteuersenkung auf sieben Prozent habe der Wegfall der Gaspreisbremse unterm Strich zu höheren Gaskosten für die Kunden geführt, erläuterte Kämmerer German Thüry.
Einstimmig beschloss das Gremium beim Thema Abschlussbestätigung zur Allgemeinen Finanzprüfung der Stadt Bönnigheim für die Jahre 2013 – 2016: Der Abschluss der Allgemeinen Finanzprüfung der Stadt Bönnigheim für die Jahre 2013 bis 2016 wird zur Kenntnis genommen.
Einstimmig beschloss das Gremium die Neufassung einer Benutzungsordnung für das Familienzentrum Bönnigheim. Sie beinhaltet die Benutzungsordnung fürs Überlassen von Räumen, Inventar und anderen Gegenständen sowie die vorläufige Entgeltordnung dafür. Die öffentliche Bekanntmachung ist für den Jahreswechsel 2024/2025 geplant. Am Tag danach wird die Benutzungsordnung dann in Kraft treten.
Das Familienzentrum stellt neben der Betreuung von Kindern von einem bis sechs Jahren ein qualifiziertes Veranstaltungs- und Dienstleistungsangebot bereit. Es dient unter anderem dazu, das soziale und kulturelle Leben der Ganerbenstadt zu bereichern und die Bereiche Bildung, Betreuung, Beratung und Begegnung zu vernetzen. Dafür bietet das Familienzentrum interessierten Personen, Gruppierungen und Institutionen bestimmte Räume zur Nutzung in eigener Verantwortung und Zuständigkeit an. Rahmen sowie Details sind nun in der Benutzungsordnung klar definiert.
Einstimmig beschloss der Rat bei der Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorbehaltsgebieten und Öffnung der Regionalen Grünzüge für Freiflächen-Photovoltaikanlagen – Stellungnahme: Die Stadt Bönnigheim begrüßt die Änderung des Regionalplans bezüglich der Öffnung der Regionalen Grünzüge für Freiflächen-Photovoltaikanlagen.
Mehrheitlich stimmte das Gremium der Anregung aus seinen Reihen zu, die beschlossene Öffnung auch auf rebflurbereinigte Flächen auszuweiten.
Einstimmig beschloss das Gremium die Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 im Zuge der Regionalen Planungsoffensive Erneuerbare Energien (Teilfortschreibung Windenergie II): Die Stadt Bönnigheim macht keine Bedenken oder Anregungen geltend.
Ebenso einstimmig beschloss das Gremium beim Thema Bauleitplanung Nachbargemeinden: 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 – 2035 des Gemeindeverwaltungsverbandes Besigheim, frühzeitige Beteiligung: Die Stadt Bönnigheim macht keine Bedenken und Anregungen geltend.
Die vollständigen Unterlagen zur Sitzung sind im Ratsinformationssystem www.boennigheim.de beim Sitzungstermin des 18. Oktober 2024 zu finden.
- Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung in Hofen am 18. Oktober 2024 folgende Themen beraten und beschlossen: