Aus dem Rathaus (Bönnigheim)
Alters- und Ehejubilare – Glückwunschschreiben und Besuch des Bürgermeisters
Sie erhalten Glückwunschschreiben des Bürgermeisters zu folgenden Alters- und Ehejubiläen:
Geburtstage: Ab dem 75. Geburtstag alle 5 Jahre, ab dem 100. Geburtstag folgen diese jährlich.
Ehejubiläen: Zum 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag
Zum 90. und 100. Geburtstag sowie zum 50., 60., 65., 70. und 75. Ehejubiläum erhalten die Jubilare zusätzlich noch ein Glückwunschschreiben des Landrats sowie eine Urkunde des Ministerpräsidenten. Zum 100. Geburtstag und zum 65., 70. und 75. Ehejubiläum wird den Jubilaren ein Glückwunschschreiben des Bundespräsidenten direkt vom Bundesverwaltungsamt zugeschickt.
Besuch des Bürgermeisters zu Ihrem Jubiläum:
Altersjubilare werden zum 90. und 100. Geburtstag von Bürgermeister Dautel oder einem Vertreter besucht. Ehejubilare erhalten zum 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag einen Besuch.
Sie bekommen rechtzeitig vor Ihrem Jubiläum von der Stadt Bönnigheim Nachricht über dieses Besuchsangebot, sodass ein Besuchstermin gemeinsam vereinbart werden kann.
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