Aus dem Fachgebiet Ordnung
Ärgernis: Hundekot auf öffentlichen Wegen und Plätzen
Hundekot auf öffentlichen Wegen und Plätzen
![](/system/getthumb/images_as/__tn1__62492b87-ede5-48dc-9100-f0601871bc7c_620_9999.jpg)
bleibt in Bönnigheim ein Thema, auf das wir wieder hinweisen müssen.
Bedauerlicherweise ist das Entsorgen von Hundekot noch keine Selbstverständlichkeit. Daher möchten wir alle Hundehalterinnen und Hundehalter nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie dazu verpflichtet sind, Hundekot zu beseitigen. Hundekot gilt rechtlich gesehen als Abfall und muss, wie alle anderen Abfälle auch, ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Zahlung der Hundesteuer entbindet nicht von dieser Verpflichtung!
Jeder Hundebesitzer sollte hier verantwortungsvoll handeln, denn es ist nicht Aufgabe der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen den Hundekot zu beseitigen.
Helfen auch Sie mit: Entsorgen Sie die „Häufchen“ Ihres Hundes und tragen Sie so zu einer sauberen Gemeinde bei. Damit tun Sie allen einen Gefallen! Sprechen Sie auch andere Hundebesitzer darauf an.
- Verlegung neuer Stromleitungen entlang der Freudentaler Straße
- Straßensperrung zum 23. "Ganerbenfest" am 20. und 21. Juli 2024
- Verlegung neuer Stromleitungen entlang der Freudentaler Straße
- Gesund duch die Sommerhitze
- Ärgernis: Hundekot auf öffentlichen Wegen und Plätzen
- Straßensperrung zum 23. "Ganerbenfest" am 20. und 21. Juli 2024
- Verkehrssituation auf dem Wochenmarkt