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Aus dem Fachgebiet Ordnung

Ärgernis: Hundekot auf öffentlichen Wegen und Plätzen

 

Hundekot auf öffentlichen Wegen und Plätzen

© Stadtverwaltung

 

 

 

 

 

bleibt in Bönnigheim ein Thema, auf das wir wieder hinweisen müssen.

Bedauerlicherweise ist das Entsorgen von Hundekot noch keine Selbstverständlichkeit. Daher möchten wir alle Hundehalterinnen und Hundehalter nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie dazu verpflichtet sind, Hundekot zu beseitigen. Hundekot gilt rechtlich gesehen als Abfall und muss, wie alle anderen Abfälle auch, ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Zahlung der Hundesteuer entbindet nicht von dieser Verpflichtung!
Jeder Hundebesitzer sollte hier verantwortungsvoll handeln, denn es ist nicht Aufgabe der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen den Hundekot zu beseitigen. 

Helfen auch Sie mit: Entsorgen Sie die „Häufchen“ Ihres Hundes und tragen Sie so zu einer sauberen Gemeinde bei. Damit tun Sie allen einen Gefallen! Sprechen Sie auch andere Hundebesitzer darauf an.