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Aus dem Gemeinderat

Aufnahmekriterien-Katalog für die Vergabe von Kitaplätzen

Nach Angaben der Leiterin des Fachamts Bildung und Erziehung, Melanie Liegl kommt es unter Kirchheimer Eltern immer wieder zu Unstimmigkeiten bezüglich der Platzvergabe in den örtlichen Kinderbetreuungseinrichtungen. Deshalb hat Liegl nun kürzlich im Sinne einer transparenten und gerechten Platzvergabe bei der Ganztagsbetreuung für Kinder von drei bis sechs Jahren und für Kinder unter drei Jahren einen Aufnahmekriterien-Katalog erstellt. Diesen Katalog präsentierte Liegl am Donnerstag vorletzter Woche im Gemeinderat. 

 

Zu den Aufnahmekriterien gehören demnach beispielsweise: Die Kinder haben ihren Hauptwohnsitz in Kirchheim oder es handelt sich um Kinder, deren Eltern in Kirchheim beruflich beschäftigt sind. Kinder, deren Wohl gefährdet ist, werden bevorzugt aufgenommen. Unverheiratete Eltern von Kindern, die in einer Lebensgemeinschaft leben, werden wie Ehepaare bewertet.

 

Zur zentralen Platzvergabe teilte Liegl mit: „Die zentrale Platzvergabe für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung erfolgt zweimal jährlich. Für die Aufnahme im Zeitraum Februar bis Juli des fortlaufenden Jahres müssen die ausgefüllten Anmeldeformulare bis zum 31. Oktober des Vorjahres bei der Gemeinde vorliegen. Die Zusagen werden Mitte November verschickt. Für die Aufnahme im Zeitraum September bis Januar müssen die ausgefüllten Anmeldeformulare bis zum 31. März vorliegen. Die schriftlichen Zusagen werden Mitte April verschickt“.

 

Der Gemeinderat stimmte vorletzte Woche dem Aufnahmekriterien-Katalog einstimmig zu. Am Schluss betonte Liegl erneut, dass die derzeitige Platzvergabe besonders wegen der angespannten Personalsituation so schwierig sei.