Einstimmig beschloss das Gremium beim Thema Bebauungsplan „Ortskern Hofen, 1. Änderung“, Vorberatung zum Vorentwurf des Bebauungsplans: Auf Grundlage des dargestellten Vorabzugs wird der Bebauungsplanvorentwurf inklusive Textteil und Begründung erstellt. Zum Hintergrund: Um sich die Option des Vorkaufsrechts beim Verkauf von Grundstücken im historischen Ortskern Hofens zu sichern, hat der Gemeinderat im Mai 2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Ortskern Hofen, 1. Änderung“ gefasst. Neuerung sei, so legte Städteplaner Ruprecht Neulinger dem Gremium dar, ein Grundstück in der Schulbrunnenstraße als Gemeinbedarfsfläche gesichert vorzusehen. Dies betreffe nur den inneren Bereich zwischen Pfarrstraße und Schulbrunnenstraße. Auf Anregung des Technischen Ausschusses wurde im April diesen Jahres eine Veränderungssperre bis zum 9. Mai 2026 beschlossen. Der Städteplaner hatte damals die Neugestaltung unbebauter Grundstücke für eine soziale Einrichtung, etwa für die Kinderbetreuung, ausgearbeitet. Die Testentwürfe hatten gezeigt, dass die Fläche für einen eingruppigen Kindergarten geeignet sei. Die Bauweise sehe ein zweigeschossiges Gebäude mit Satteldach vor, das durch eingeschossige Teile mit Flachdach und Außenspielflächen ergänzt werden könne. Ein öffentlicher Fußweg werde zur Erschließung der Gemeinbedarfsfläche vorgesehen und es sollen verkehrsberuhigte Bereiche festgelegt werden. Stellplätze würden durch Umwidmung bestehender Parkplätze nachgewiesen. Eine Schließung der Raumkante an der nordöstlichen Ecke befürwortete der Städteplaner nicht. Der Bebauungsplanvorentwurf soll im Frühjahr 2025 im Gemeinderat beraten werden, gefolgt von einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Zur Kenntnis nahm das Gremium die Information zur Sanierung K 1632 von der Einmündung L 1106 am Krappenbergparkplatz bis zur Kreisgrenze Heilbronn. Die rund einen Kilometer lange Sanierungsstrecke der K 1632 vom Abzweig der Landesstraße 1106 bis zur Kreisgrenze im Wald in Richtung Freizeitpark Tripsdrill ist in sehr schlechtem Zustand. Zudem sind die Bankette und Entwässerungseinrichtungen beschädigt. Der Unterhaltungsaufwand ist hoch. Nun soll sie von Februar bis April 2025 – vor Saisoneröffnung des Freizeitparks Tripsdrill – saniert werden. Die beiden Referenten des Fachbereichs Straßenbau vom Landratsamt Ludwigsburg, Ronald Stolz und Ulrich Müller, erläuterten, der ursprünglichen Planung, die K 1632 auf eine Breite von 6,50 Meter auszubauen, stünden naturschutzrechtliche und vor allem forstrechtliche Auflagen entgegen. Trotz intensiver Bemühungen hätten keine Flächen für den rechtlich vorgeschriebenen Ausgleich für den Eingriff in den Wald erworben werden können. Deshalb sei die Baumaßnahme bereits mehrfach verschoben worden. Um das Vorhaben voranzubringen, regte die Verwaltung eine umfangreiche Sanierung der Kreisstraße vor. Dadurch gebe es im Vergleich zur ursprünglichen Planung keine zusätzliche Versiegelung, es würden keine Bäume entfernt und es seien keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Die sogenannte grundhafte Sanierung sehe vor, nur die oberste Asphaltschicht zu entfernen und eine 12 Zentimeter starke Asphaltdecke und eine 12 Zentimeter starke Asphalttragschicht einzubauen, um der Verkehrsbelastung standzuhalten. Die alte Asphaltdecke werde an Ort und Stelle belassen und diene der Verstärkung des Asphaltpaketes. Die Baumaßnahme umfasse auch den Einbau von Amphibiendurchlässen und den Einbau von Betonbanketten. Dadurch könnten, nach Abschluss der Sanierung und nach der Umsetzung des Streckenabschnittes im Landkreis Heilbronn, mittelfristig die Sperrungen der Kreisstraße während der Amphibienwanderung wegfallen. Durch die beidseitige Befestigung der Bankette werden Bus- und Lkw-Verkehr verkehrssicher möglich. Für den gewünschten Bau eines Radwegs parallel zur Kreisstraße müsse massiv in den Wald eingegriffen und viele Bäume entfernt werden. Dies sei aus naturschutzrechtlichen Gründen innerhalb des FFH-Vogelschutzgebietes nicht vertretbar. Aufgrund bestehender Wald- und Feldwege bestünden nach Ansicht der Verwaltung Alternativen, mit dem Fahrrad nach Tripsdrill zu gelangen. Laut Kostenschätzung belaufen sich die Sanierungskosten auf rund 2,3 Millionen Euro. Die Vergabe soll im Januar stattfinden, die Bauzeit werde rund zehn Wochen dauern.
Neubau einer Mauer, Erweiterung der gepflasterten Hoffläche, Jakob-Erhardt-Str. 15, Flst. 667, Bönnigheim: Der Technische Ausschuss versagt sein Einvernehmen zur Errichtung der Mauer als Einfriedung. Der Technische Ausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Erweiterung der gepflasterten Hoffläche.
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Hofener Straße, Flst. 1644/2, Bönnigheim: Der Technische Ausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag und zu den Befreiungen, dass die überbaubare Grundstücksfläche im Norden mit der überdachten Terrasse überschritten wird, die gemittelte EFH unterschritten wird und die Dachneigung nur 25° beträgt. Der Abstand der Doppelgarage zur öffentlichen Verkehrsfläche muss fünf Meter betragen.
Nutzungsänderung Wohnungen zu Praxisgemeinschaft mit Aufzug; Errichtung Fahrradstellplätze, Hauptstraße 25, Flst. 76/1, Bönnigheim: Der Technische Ausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag und zur Befreiung, dass der Abstand der PV-Anlage zum Ortgang 0,50 Meter beträgt.
Wohnhausanbau im Erdgeschoss, Terrasse im Obergeschoss, Seestraße 24, Flst. 1668/1, Bönnigheim: Der Technische Ausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag.
Nutzungsänderung eines Friseursalons in eine Schank- und Speisewirtschaft, Hauptstraße 56, Flst. 100/10, Bönnigheim: Der Technische Ausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauvorhaben.
Die vollständigen Sitzungsunterlagen können im Ratsinformationssystem bei der Sitzung des Technischen Ausschusses am 14. November 2024 unter www.boennigheim.de abgerufen werden.