Der Gemeinderat hat am 28.3.2025 folgende Entgeltordnung beschlossen:
Entgeltordnung für die Benutzung des Mineralfreibades
§1
Allgemeines
1. Für die Benutzung des Mineralfreibades sind die aus der Anlage ersichtlichen Entgelte (nachfolgend auch Eintrittspreise genannt) zu entrichten. Die Eintrittspreise werden am Kasseneingang ausgehängt und sind online einsehbar. Soweit ermäßigte Eintrittspreise in Anspruch genommen werden, sind die Voraussetzungen hierfür mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
2. Über jede Zahlung wird vom Kassenpersonal/im Online-Shop eine Bescheinigung erstellt, welche als Eintrittskarte dient und auf Verlangen vorzuzeigen ist.
3. Im Eintrittspreis sind folgende Leistungen eingeschlossen:
Benutzung der Umkleideräume, Wärmehalle, Wertschließfächer gegen Pfand, Benutzung der kalten Brausen, Benutzung der Schwimmbecken, des Eltern-Kind-Bereiches, der Liegewiesen und der gemeinsamen Turn- und Spielgeräte.
4. Die Eintrittspreise sind im Einzelnen der Anlage, die Bestandteil dieser Entgeltordnung ist, zu entnehmen.
§ 2
Einzelpersonen
1. Als Erwachsen gelten Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Sie bezahlen mit Ausnahme von Jugendlichen, Schülern (einschließlich Berufsschülern), Studenten (mit Ausweis) ab Vollendung des 18. Lebensjahres und bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, Bundesfreiwilligendienstleistenden und Menschen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr leisten, Schwerbehinderten mit einem Grad der Behinderung von mind. 50 % und Bönnigheimer Arbeitslosen, den vollen Eintrittspreis.
2. Jugendlich sind Personen ab Vollendung des 6. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
3. Kinder unter 6 Jahren erhalten freien Eintritt, müssen sich aber in Begleitung von zahlungspflichtigen Personen befinden.
4. Behinderte mit einem Behinderungsgrad von 100 % erhalten freien Eintritt.
5. Besucher, die das Freibad zur Abnahme eines Sportabzeichens besuchen, sowie Besucher, die das Freibad zum Absolvieren eines Sportabzeichens nutzen, erhalten freien Eintritt.
§ 3
Schulklassen
1. Einheimische und auswärtige Schulklassen, die während der planmäßigen Sportstunden unter Aufsicht eines Lehrers Schwimmunterricht haben, sind entgeltpflichtig.
2. Die Schulklassen müssen das Freibad im Klassenverband verlassen.
3. Der Klassenverband wird ab 8 Schülern zuzüglich Begleitperson anerkannt.
4. Einheimische und auswärtige Vereinsgruppen sind entgeltpflichtig.
5. Vereinsgruppen müssen das Mineralfreibad im Gruppenverband betreten.
6. Der Vereinsverbund wird ab 8 Vereinsmitgliedern zzgl. Begleitperson anerkannt. Die Vereinszugehörigkeit der Gruppe ist von der Begleitperson in geeigneter Form schriftlich nachzuweisen.
§ 4
Saisonkarte/Familien-Tageskarte
1. Saisonkarten werden an der Freibadkasse ausgegeben, und zwar:
a) für Erwachsene,
b) für Jugendliche, Schüler (einschließlich Berufsschüler), Studenten (mit Ausweis) ab Vollendung des 18. Lebensjahres und bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, Bundesfreiwilligendienstleistende und Menschen, die ein freiwilliges soziales Jahr leisten, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mind. 50 % und Bönnigheimer Arbeitslose,
c) als Zusatzkarte für Jugendliche (eigene Kinder) ab Vollendung des 6. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
d) als Saisonfreikarte für weitere Jugendliche (ab dem 3. Kind ist der Eintritt frei),
e) als Saisonfreikarte für Inhaber von Saisondauerkarten der Partnerkommune Neckarwestheim.
2. Die Saisonkarten werden mit hinterlegtem Lichtbild auf den Namen ausgestellt und sind nicht übertragbar.
Das Entgelt ist beim Kauf der Karte zur Zahlung fällig.
3. Inhaber des Familien- und Sozialpasses der Stadt Bönnigheim erhalten 30 % Ermäßigung auf Saisonkarten.
4. Eltern, Alleinerziehende und nicht verheiratete Elternpaare mit mindestens einem eigenen Kind erhalten eine Familien-Tageskarte.
§ 5
Inkrafttreten
Die Entgeltordnung tritt am 3.4.2025 in Kraft.
Die bisherige Entgeltordnung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft.
Bönnigheim, 31.3.2025
Albrecht Dautel
Bürgermeister
Anlage zur Entgeltordnung
Entgelte für die Benutzung des Mineralfreibades Bönnigheim
Einzelkarten – In Euro –
Erwachsen 6,90 €
Jugendlich & ermäßigt* 3,45 €
Familienkarte 17,00 €
Einheimische Schulklassen je Schüler 1,40 €
Auswärtige Schulklassen je Schüler 2,40 €
Einheimische und auswärtige Vereinsgruppen je Person 2,40 €
Einzelkarten – Abendtarif (ab 18:00 Uhr)
Erwachsen 3,80 €
Jugendlich & ermäßigt* 1,90 €
Zehnerkarten (2 Jahre Gültigkeit)
Erwachsen 62,00 €
Jugendlich & ermäßigt* 31,00 €
Saisonkarten Vorverkauf – In Euro –
Erwachsen 114,00 € 120,00 €
Jugendlich & ermäßigt* 53,00 € 56,00 €
Zusatzkarte 1. und 2. Kind (ab 3. Kind frei) 17,00 € 18,00 €
Erwachsen – Inhaber des Familien- und Sozialpasses 74,20 € 78,40 €
Jugendlich & ermäßigt* – Inhaber des Familien- und Sozialpasses 37,10 € 39,20 €
Zusatzkarte 1. und 2. Kind – Inhaber des Familien- und Sozialpasses 11,90 € 12,60 €
Sonstige Entgelte
Dusche mit Warmwasser 0,20 €
Telefongebühr 0,50 €
Erwerb Saisonkarte im Scheckkartenformat 5,00 €
*Jugendlich & ermäßigt = Jugendliche, Schüler (einschließlich Berufsschüler), Studenten, Bundesfreiwilligendienstleistende und Menschen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr leisten, Schwerbehinderte (ab 50 %) und Bönnigheimer Arbeitslose