In den Schließungszeitraum fallen keine Rückgabefristen und Gebühren.
Bitte bedenken sie jedoch, dass überfällige Medien nicht abgegeben werden können und die Feier- und Schließungstage für die Berechnung der Säumnisgebühren mitzählen.
Eine Verlängerung der Leihfristen über das Bibliothekskonto ist grundsätzlich jederzeit möglich.
Auch der Zugriff auf unser elektronisches Angebot „onleihe“ LB (E-Books, E-Journals, Datenbanken) ist während der Schließungstage möglich.
Wir wünschen ihnen ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für 2025.
Ab Mittwoch, 8.1.2025, ist die Ortsbücherei wieder geöffnet.