Am 25.2.2025 wurde mit Inkrafttreten des „Solarspitzengesetzes“ u.a. die Einspeisevergütung bei neuen Photovoltaik-Anlagen angepasst. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. klärt auf. 2024 wurd
Geräte sollten vor allem dann genutzt oder geladen werden, wenn viel Solarstrom zur Verfügung steht
Am 25.2.2025 wurde mit Inkrafttreten des „Solarspitzengesetzes“ u.a. die Einspeisevergütung bei neuen Photovoltaik-Anlagen angepasst. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. klärt auf.
2024 wurden im Landkreis 54 Megawatt zusätzliche PV-Leistung installiert – Strom für knapp 18.900 Haushalte. Eine starke Entwicklung. Allerdings fließt so auch in Zeiten geringer Stromnachfrage immer mehr Strom zeitgleich ins Netz. Bislang hatten Netzbetreiber keine Möglichkeit, die Einspeisungen kleinerer Anlagen zu steuern und das Stromnetz bei Bedarf zu entlasten. Außerdem entstehen durch das Überangebot an Sonnentagen zunehmend negative Preise an der Strombörse und dadurch hohe Kosten für das EEG-Konto. Es fehlte auch an Anreizen, den selbsterzeugten Strom netzdienlich zu nutzen und genau dann einzusetzen oder zwischenzuspeichern, wenn viel davon zur Verfügung steht. Nachfolgende Änderungen sollen bei all dem Abhilfe schaffen.
Neue PV-Anlagen ab 2 Kilowattpeak (kWp) erhalten keine Vergütung mehr, wenn der Börsenstrompreis negativ ist. Ausgenommen sind Anlagen von 2 bis 100 kWp, sofern noch kein intelligentes Messsystem installiert ist.
Ab 7 kWp sind Steuerboxen und Smart Meter verpflichtend. Bis das Messsystem installiert ist, wird die Einspeiseleistung von Anlagen mit weniger als 100 kWp auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzt.
Der 20-jährige EEG-Vergütungszeitraum wird nach hinten raus um jede Viertelstunde verlängert, in der bei negativen Strompreisen „umsonst“ eingespeist wurde. Dadurch sollen PV-Anlagen trotz der zeitweisen Nullvergütung wirtschaftlich bleiben.
Weitere Infos erhalten Sie am 29. April 2025 von 19.00 bis 20.30 Uhr im kostenlosen Online-Vortrag „Energie selbst gemacht: Werden Sie zum Stromproduzierenden!“ mit Kurt Schüle.Der Gebäude-Energieberater erklärt, welches Betriebskonzept für Sie am besten geeignet ist und geht dabei auch auf die Gesetzesänderungen ein. Die Anmeldung erfolgt unter www.lea-lb.de.
Auch ältere Gebäude können effizient mit Wärmepumpen beheizt werden. Im Online-Vortrag erklärt ein Experte der Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V., wie es funktioniert. In Gebieten ohne Anschlus
Mit ein paar Kniffen, können die meisten Gebäude mit Wärmepumpen beheizt werden
Auch ältere Gebäude können effizient mit Wärmepumpen beheizt werden. Im Online-Vortrag erklärt ein Experte der Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V., wie es funktioniert.
In Gebieten ohne Anschlussmöglichkeit an ein Fernwärmenetz wird das Heizen mit Wärmepumpen zukünftig die effizienteste und kostengünstigste Technologie sein, um Wohngebäude warm zu halten. Das gilt auch für ältere Gebäude. Damit die Wärmepumpe effizient arbeitet, genügen häufig schon Anpassungen an einzelnen Heizkörpern.
Wärmepumpen gewinnen ihre Wärme aus der Luft, dem Boden oder aus dem Grundwasser. Dadurch zählen sie zu den Niedertemperaturheizungen – diese erwärmen die Heizflächen im Haus mit einer Vorlauftemperatur zwischen 35 bis maximal 55 Grad Celsius und sparen dadurch viel Energie. Wärmepumpen funktionieren zwar auch bei höheren Vorlauftemperaturen, allerdings verbrauchen sie dann mehr Strom. Damit sie bei niedrigen Temperaturen effizient arbeiten, sind große Heizflächen notwendig. Meist genügt der Austausch der Heizkörper durch großflächigere Modelle. Ein Fenstertausch und Dämmmaßnahmen verbessern die Energiebilanz der Wärmepumpe weiter, sind in den meisten Fällen aber nicht zwingend notwendig.
Ob eine Wärmepumpe effizient arbeitet, ist an der Jahresarbeitszahl erkennbar. Sie bemisst das Verhältnis des benötigten Stroms zur erzeugten Wärme. Im Altbau sollte mindestens eine Jahresarbeitszahl von 3 angestrebt werden – damit würde die Wärmepumpe mit einer Kilowattstunde Strom etwa drei Kilowattstunden Wärme erzeugen.
Sie sind sich unsicher, ob eine Wärmepumpe für Ihr Gebäude infrage kommt? Im kostenlosen Online-Vortrag „Ein Ingenieur packt aus: Wärmepumpe im Altbau? So geht’s!“ am 8.4.2025 von 20.15 bis 21.30 Uhr zeigt Gebäude-Energieberater Joshua Lampe detailliert auf, unter welchen Bedingungen Wärmepumpen im Altbau funktionieren, was Sie unbedingt beachten sollten und welche Förderungen zur Verfügung stehen. Die Anmeldung erfolgt unter www.lea-lb.de.
Wer an Gasheizungen festhält, könnte zukünftig Versorgungsprobleme bekommen. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. erklärt, welche Veränderungen auf das Gasnetz zukommen. Wer sein Gebäude mit
Bereits ab 2035 könnten in Baden-Württemberg Gasnetze großflächig stillgelegt werden
Wer an Gasheizungen festhält, könnte zukünftig Versorgungsprobleme bekommen. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. erklärt, welche Veränderungen auf das Gasnetz zukommen.
Wer sein Gebäude mit Erdgas beheizt, sollte sich vorausschauend informieren und rechtzeitig umrüsten. Denn mit dem Verbot zur Verbrennung fossiler Energieträger ab 2045 werden große Teile der deutschen Gasnetze nicht mehr benötigt und es ist mit großflächiger Stilllegung zu rechnen. Schon jetzt bereiten viele Netzbetreiber die notwendigen Schritte vor, um Ihre Gasnetze auf Grünen Wasserstoff umzurüsten und nicht mehr benötigte Netzabschnitte stillzulegen. Dazu zählt beispielsweise die vorzeitige Abschreibung der bestehenden Gasnetze.
Aufgrund der Nähe zur Süddeutschen Erdgasleitung (SEL) als Teil des Wasserstoffkernnetzes wird davon ausgegangen, dass Teile der Baden-Württembergischen Gasnetze bereits Ende der 30er Jahre umgestellt werden, um Kraftwerke und Industrie mit Wasserstoff zu versorgen. Neben der fraglichen Verfügbarkeit von Wasserstoff für Raumwärme ist die flächendeckende Umstellung der Heizungsanlagen technisch nur begrenzt möglich. Einzelne Netzabschnitte könnten dadurch schon deutlich früher stillgelegt werden. Heizungen müssten umgerüstet werden, um die relevanten Leitungsstränge für die Versorgung mit Wasserstoff nutzbar zu machen.
Stilllegungen werden in der Regel einige Jahre im Voraus angekündigt. Der Betrieb von Gasheizungen kann theoretisch bis zur geplanten Stilllegung fortgesetzt werden. Dennoch ist es hilfreich, schon jetzt einen Plan zu entwickeln und sich mit genug Vorlaufzeit um Förderungen, Finanzierungsmöglichkeiten und Handwerkskapazitäten zu kümmern. Zuverlässigkeit und Planungssicherheit liefern bereits heute marktreife Technologien wie Wärmepumpen oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Um herauszufinden, welches Heizsystem für Sie am besten geeignet ist, können Sie unter 07141/68893-0 einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren.